Steuern & Recht5 Min.20. Februar 2026

Monteurzimmer von der Steuer absetzen — So geht's

Monteurzimmer als Betriebsausgabe

Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf Montage oder zu Projekten in andere Städte entsenden — etwa nach München, Berlin oder Hamburg — können die Kosten für Monteurzimmer in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies gilt sowohl für die reine Unterkunft als auch für damit verbundene Nebenkosten.

Welche Kosten sind absetzbar?

  • Übernachtungskosten: Die tatsächlichen Kosten für das Monteurzimmer sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar.
  • Verpflegungsmehraufwand: Für die ersten drei Monate einer Auswärtstätigkeit gelten Pauschalen — 14 Euro bei mehr als 8 Stunden, 28 Euro bei 24 Stunden Abwesenheit.
  • Fahrtkosten: An- und Abreise zum Montageort sowie Fahrten zwischen Unterkunft und Einsatzort sind absetzbar.
  • Nebenkosten: WLAN, Parkplatzgebühren und Reinigungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden.

Doppelte Haushaltsführung

Bei längeren Einsätzen kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen. In diesem Fall sind die Unterkunftskosten bis zu 1.000 Euro monatlich absetzbar. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer am Heimatort einen eigenen Haushalt unterhält.

Tipps für die Praxis

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf. Bei Monteurzimmern über Schlaf-Platz erhalten Sie automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung, die alle steuerlich relevanten Angaben enthält. Achten Sie auch auf die rechtlichen Grundlagen im Mietvertrag. Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater — die Investition in professionelle Beratung lohnt sich bei regelmäßigen Montage-Einsätzen.